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LIZENZVEREINBARUNG

 

ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM

UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN!

 

I.   Nutzungsbedingungen

II.  Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen

III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung

IV.  Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand

 

 

I. Nutzungsbedingungen

 

Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die o.g. Software

erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software.

Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers.

Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software

von einer Person auf einem Rechner. Soll die Software auf mehreren

Rechnern genutzt werden, muss für jede Installation eine eigene

Nutzerlizenz erworben werden.

 

Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist

nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der

Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung

der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer-

programms erforderlich sind, zu erhalten.

 

Handelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete

Version (Shareware), so darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes

nicht weiter verwendet werden. Manipulationen am Programm selbst,

am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine

uneingeschränkte Weiternutzung des Programms ermöglichen, sind

unzulässig und werden strafrechtlich verfolgt.

 

II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen

 

Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt,

die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder

diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung

verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen

vernetzt sind.

 

 

III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung

 

Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software,

mit der Sie Daten bearbeiten möchten, die einen wirtschaftlich

relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder

speziellen Testdaten testen.

 

Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung

gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen

zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht

vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet

werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das

korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung

oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.

 

Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder

Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte

oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen

entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation

zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernimmt der Hersteller

insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden.

 

Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet,

eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels

zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt

24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.

Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb

eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen

Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.

Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.

 

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind ausgeschlossen,

sofern sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen

Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner

Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche

des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst

jedoch nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung

besteht. Für sonstige mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder

entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend

beschränkten Weise.

 

 

IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand

 

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche

UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale

of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig-

keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung

der Software ergeben ist ausschließlich Oldenburg (Deutschland).

Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer

an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder

teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so

wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch

den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.

 

Ashampoo Development GmbH & Co. KG

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