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LIZENZVEREINBARUNG
ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM
UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN!
I. Nutzungsbedingungen
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
I. Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die o.g. Software
erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software.
Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers.
Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software
von einer Person auf einem Rechner. Soll die Software auf mehreren
Rechnern genutzt werden, muss für jede Installation eine eigene
Nutzerlizenz erworben werden.
Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist
nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der
Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung
der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer-
programms erforderlich sind, zu erhalten.
Handelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete
Version (Shareware), so darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes
nicht weiter verwendet werden. Manipulationen am Programm selbst,
am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine
uneingeschränkte Weiternutzung des Programms ermöglichen, sind
unzulässig und werden strafrechtlich verfolgt.
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt,
die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder
diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung
verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen
vernetzt sind.
III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software,
mit der Sie Daten bearbeiten möchten, die einen wirtschaftlich
relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder
speziellen Testdaten testen.
Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung
gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen
zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht
vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet
werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das
korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung
oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder
Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte
oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen
entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation
zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernimmt der Hersteller
insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden.
Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet,
eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels
zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.
Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb
eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen
Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.
Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind ausgeschlossen,
sofern sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche
des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst
jedoch nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung
besteht. Für sonstige mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend
beschränkten Weise.
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche
UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale
of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig-
keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung
der Software ergeben ist ausschließlich Oldenburg (Deutschland).
Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer
an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch
den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.
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